Wir und die Krankenkassa
In einem oder mehreren Erstgesprächen klären wir gemeinsam ab, worin Ihr Anliegen besteht und was ich Ihnen anbieten kann.
Immer besteht strenge Verschwiegenheitspflicht.
Vor Erstellung eines Antrags zur Kostenrefundierung an die Krankenkassa gelten üblicherweise 10 Einzelstunden als genehmigt. Danach muss ein die Refundierung begründender Antrag der Kassa zur möglichen Bewilligung vorliegen.
Ich erstelle mit Ihnen den Antrag an die Krankenkassa mit Indikation und Diagnose zur Rückerstattung der Kosten zur Krankenbehandlung.
Als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie bin ich berechtigt die Position "Große Psychotherapie" gegenüber der Kassa zu verrechnen. Diese refundiert nach entsprechender Bewilligung rund fünfzig Euro pro Stunde an Sie.
Wir vereinbaren Kosten und Stundenfrequenz unserer weiteren gemeinsamen Arbeit.
Die wöchentliche Sitzungsfrequenz kann je nach Anliegen und Möglichkeit zwischen einer und vier Stunden liegen.
Meine Stunden biete ich von Montag bis Donnerstag an, zwischen zwölf Uhr mittags und neunzehn Uhr abends.
Eine Sitzung dauert üblicherweise fünfundvierzig Minuten.
Vereinbarung eines Erstgespräch unter 01 713 92 80.